Wie die Stadt Mellingen berichtet, können örtliche Vereine und Institutionen bis 30. Juni 2024 Beitragsgesuche für Mittel der Dr. Martin Stiftung einreichen.
Der Zeitturm und das Lenzburgertor in Mellingen.
Der Zeitturm und das Lenzburgertor in Mellingen. - Nau.ch / Werner Rolli
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Die Stiftung Prof. Dr. h. c. Ferdinand Martin wurde im Jahr 1980 errichtet. Regelmässig werden seither der Gemeinde Mellingen grössere Beiträge überwiesen.

Der Stadtrat darf die finanziellen Mittel aus dieser Stiftung für gemeinnützige und wohltätige Zwecke verwenden.

Vereine und Institutionen mit einem starken Bezug zur Gemeinde Mellingen haben das Recht, ein Beitragsgesuch an den Stadtrat zu richten.

Frist für Gesuche ist der 30. Juni

Dieses schriftliche Gesuch soll die gewünschte Beitragshöhe sowie eine Begründung enthalten und muss bis am 30. Juni 2024 eingereicht werden.

Der Stadtrat wird danach abschliessend über die Ausrichtung befinden.

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